Konzept

Wir bieten Ihnen die Vermittlung von osteuropäischen, in der Mehrheit polnischen,
Hauswirtschafts- und Betreuungskräften zur "24 Stunden-Betreuung" in häuslicher
Umgebung für betreuungsbedürftige Menschen an.

Die Betreuungskraft wohnt beim Betreuungsbedürftigen im Haushalt, unterstützt ihn
bei der Haushaltsführung und bei alltäglichen Arbeiten und Verrichtungen.
Das persönliche Wohlbefinden des Betreuungsbedürftigen, der weiterhin in seiner
gewohnten häuslichen Umgebung leben kann, steht dabei an oberster Stelle.
Eine wichtige Voraussetzung hierfür ist, dass die Chemie zwischen dem
Betreuungsbedürftigen und seiner Betreuungskraft stimmt.
Wir legen bei der Auswahl der Betreuer/-innen besonderen Wert darauf,
die Wünsche des Kunden so weit wie möglich zu erfüllen.

Wechselsystem

Um eine Betreuung über einen längeren Zeitraum gewährleisten zu können,
wechseln sich zwei Betreuungskräfte in einem bestimmten zeitlichen Rhythmus
(ca. alle 6 -10 Wochen) ab. Dabei streben wir im Sinne des Betreuungsbedürftigen an,
dass die Zahl der sich abwechselnden Betreuungskräfte möglichst gering gehalten wird.
Die An- und Abreise der Betreuungskräfte erfolgt entweder mit einem Fahrdienst,
der sie direkt bis zur Tür des Betreuungsbedürftigen bringt, oder mit einem Reisebus
bis zur nächstgelegenen Reisebushaltestelle. In seltenen Ausnahmefällen ist eine Anreise
per Zug oder mit dem eigenen Auto möglich. 

Sprachkenntnisse der Betreuungskräfte

Die von uns vermittelten Betreuungskräfte verfügen alle über mindestens ausreichende
Deutschkenntnisse, so dass eine Verständigung in Alltagssituationen möglich ist.
In unserem Fragebogen können Sie den Grad der gewünschten Deutschkenntnisse angeben.
Betreuerinnen mit erweiterten bis guten Deutschkenntnissen sind ebenfalls in unserer
Bewerberinnen-Datenbank in ausreichender Zahl vorhanden.

Vertragsform

Alle von uns vermittelten Betreuungskräfte sind Inhaber von in Polen oder Deutschland
gemeldeten Dienstleistungsunternehmen und verpflichtet, die gesetzlich vorgeschriebenen
Abgaben und Steuern zu bezahlen. Sie verfügen über eine Krankenversichertenkarte,
die auch in Deutschland gültig ist. Sie als Kunde (Auftraggeber) schließen einen Dienst-
leistungsvertrag mit dem Dienstleistungsunternehmen ab. Durch die Anwendung des
Gesetzes zur EU-Dienstleistungsfreiheit und des EU-Entsendegesetzes ist diese Tätigkeit
seit dem Jahr 2004 (Beitritt Polens zur EU) möglich.

Alle von uns vermittelten Betreuungskräfte sind Selbstständige Unternehmer die ihre Steuern,
Versicherungen und Nebenkosten eigenständig abführen.