1. Wie sieht die Hilfe/Betreuung im Einzelnen aus?
Es ist Tag und Nacht immer jemand da. Das bedeutet, dass unsere Betreuerinnen/ Haushaltshilfen
zusammen mit der hilfebedürftigen Person im gleichen Haus oder in der gleichen Wohnung wohnen,
sich um den Haushalt kümmern (Essen kochen, Wäsche waschen, Reinigung usw.) und leichte
grundpflegerische Aufgaben übernehmen wie Hilfe beim Anziehen, beim Waschen, bei der Toilette,
ggf. Inkontinenzeinlagen wechseln u.a. Tätigkeiten. Die Leistungen werden in einem
abzuschließenden Vertrag geregelt.
2. Wie lange dauert es, bis eine geeignete Betreuungskraft gefunden wird?
Nach Abschluss eines Vermittlungsauftrages ist die polnische Betreuungskraft i. d. R.
in 7-14 Tagen bei Ihnen vor Ort, in Notfällen schneller.
3. Welche Rahmenbedingungen für die Unterbringung der Betreuungskraft sind zu erfüllen?
Für die Betreuungskraft muss ein separates Zimmer zur Verfügung gestellt werden, und das Bad muss
mitbenutzt werden dürfen. Telefonbenutzung sollte nach Absprache möglich sein.
4. Über welche Deutschkenntnisse verfügen die Betreuungskräfte?
Die Betreuungskräfte weisen unterschiedlich gute deutsche Sprachkenntnisse auf.
Ausreichend – das Verstehen der Sprache ist ausreichend, das Sprechen auf Deutsch fällt noch schwer.
Mittel – das Verstehen der Sprache ist gut, das Sprechen ausreichend.
Gut– das Verstehen der Sprache ist gut, das Sprechen ebenfalls.
5. Wie sind die Einsatzzeiten geregelt?
Die genauen Einsatzzeiten sowie die Freizeit legt der Dienstleister mit Ihnen fest.
Es handelt sich um eine Betreuung, die eine Rufbereitschaft in der Nacht einschließt.
Nachteinsätze sind, abhängig von der Häufigkeit, zusätzlich zu vergüten.
6. Warum ist ein Wechsel der Betreuungskräfte nötig?
Der Wechsel ist nötig, da die Betreuungskräfte meist eine Familie in Polen haben,
die sie nach einer bestimmten Zeit wiedersehen möchten. Außerdem bietet Ihnen der
Zwei-Personen-Wechsel einige Vorteile: Es besteht keine Urlaubsproblematik, und eine
bessere Abwicklung in Notfällen (Ersatz bei Erkrankung) ist möglich.
Auch dient der Wechsel der Betreuungskraft zum „Kräfte tanken“.
7. Wie findet der Wechsel statt?
Es wird angestrebt, dass der Wechsel nahtlos stattfindet, evtl. könnte ein zusätzlicher
Tag zur Übergabe der Arbeit sinnvoll sein. Die An- und Abreise der Betreuungskräfte erfolgt
entweder mit einem Fahrdienst, der sie direkt bis zur Tür des Betreuungsbedürftigen bringt,
oder mit einem Reisebus bis zur nächstgelegenen Reisebushaltestelle.
In seltenen Ausnahmefällen ist eine Anreise per Zug oder mit dem eigenen Auto möglich.
8. Kommt immer eine andere Betreuungskraft?
In der Regel gibt es ein Team von 2 Personen, die sich in einem mit Ihnen abgesprochenen
Zeitrhythmus (ca. alle 6-10 Wochen) abwechseln. Selbstverständlich ist auch der Einsatz
weiterer Betreuungskräfte möglich, wenn es vom Kunden gewünscht wird, oder die Betreuungskraft
nicht mehr zur Verfügung steht.
9. Wie sind die Kündigungsfristen?
Die Kündigungsfrist beträgt 7 Tage beidseitig. Dies gilt sowohl für den Dienstleistungsvertrag
zwischen der Betreuungskraft und dem Kunden als auch für den Vermittlungsvertrag zwischen uns
und dem Kunden.
10. Sind die monatlich vereinbarten Kosten endgültige Kosten?
In den monatlich vereinbarten Kosten sind alle Versicherungen, Sozialabgaben, Steuern und die
organisatorische Betreuung für uns enthalten. Kost und Logis werden der Betreuungskraft vom
'Auftraggeber (also Ihnen) kostenlos zur Verfügung gestellt.
11. Können die Leistungen über die Pflegeversicherung abgerechnet werden?
Sollten die Angehörigen Pflegegeld beziehen, können diese Beträge zur Bezahlung der Leistungen der
Betreuungskraft verwendet werden. Auf Antrag bei der Pflegekasse können auch Leistungen zur
Verhinderungspflege eingesetzt werden.
Eine direkte Abrechnung weiterer Leistungen der Betreuungskraft mit der Pflegekasse ist nicht möglich.
12.Warum ist die Beauftragung einer Agentur sinnvoll?
Die Beauftragung von Pflegedaheim24h bei der Suche nach einer geeigneten Haushaltshilfe bietet
Ihnen deutliche Vorteile: Durch die Mehrsprachigkeit unserer Mitarbeiter sind wir direkter
Ansprechpartner für Sie, wie auch für Ihre Betreuungskräfte, sodass wir bei Wünschen oder
evtl. Schwierigkeiten unmittelbar und schnell reagieren können.
Einerseits übernehmen wir die Vorauswahl. Sie suchen nur unter bereits nach Ihren Wünschen und
Bedürfnissen ausgesuchten Vorschlägen aus. Andererseits wird der zusätzliche organisatorische
Aufwand (Vertretung, Reiseorganisation, Hilfe bei Verständigungsschwierigkeiten etc.) von uns erledigt.
Falls es mit einer Betreuungskraft zu unüberwindlichen Schwierigkeiten kommen sollte, bemühen wir uns darum,
Ihnen schnellstmöglich eine Ersatzkraft zur Verfügung zu stellen. So kann eine möglichst lückenlose und
dauerhafte Betreuung gewährleistet werden.
13. Wie ist die rechtliche Situation?
Seit dem Beitritt Polens zur EU am 01. Mai 2004 gilt auch für Dienstleister aus Polen das EU-Recht zur
Dienstleistungsfreiheit. Durch Anwendung des EU-Entsendegesetzes (Nachweis der Zugehörigkeit zur
Sozialversicherung des Entsendelandes durch das Formular A1) können die Betreuungskräfte bis zu 24 Monaten
in Deutschland arbeiten. Dies gilt nicht nur für Mitarbeiter eines Unternehmens aus Polen, sondern auch für
in Polen angemeldete selbstständige Dienstleister. Auch für sie ist durch die Anwendung des Gesetzes zur
EU-Dienstleistungsfreiheit im Zusammenhang mit dem EU-Entsendegesetz (EU-Verordnung 1408/71) diese Tätigkeit
uneingeschränkt möglich.